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IT UBS Spray 500 ml grau

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PRODUKTBESCHREIBUNG
Das Produkt schützt der Autokarosserie vor mechanischen Beschädigungen und schädlicher Wirkung
von Wetterbedingungen. 2 in 1 UBS + Dichtmasse ist auch zur Abdichtung von Fugen und
Schweißnähten mithilfe einer Spritzpistole geeignet. Schalldämmend. Auf Kautschuk-Harz-Basis.
Nach dem Trocknen kann es mit allen traditionellen Lackiersystemen bedeckt werden.
 
PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Farbe: schwarz, grau, weiß
Dichte*: 1,21 – 1,25 kg/l
Inhalt: 1 L
Ergiebigkeit: ± 0,7 kg/m2 (± 600 μ)
Hitzebeständigkeit (der harten Schicht): - 250C do +800C
Grifffest*: ca. 45 Minuten (± 700 μ)
Durchgetrocknet*: ca. 3,5 Stunden (± 700 μ)
*bei einer Temperatur von 20 Grad und einer relativen Luftfeuchtigkeit bei 65%
 
FLÜCHTIGE ORGANISCHE VERBINDUNGEN (VOC)
VOC = 560 [g/l]
Dieses Produkt erfüllt die Anforderung der Richtlinie der Europäischen Union (2004/42/EG), die für
dieses Kategorie von Produkten (B/5) gibt Grenzwert auf der Ebene der Beteiligung der flüchtigen
840 [g/l].
 

 

Vor Gebrauch stehts Etikett und Produktinfomationen lesen (Daten-, und Sicherheitsblatt).

Signalwort: Gefahr

Gefahrenpiktogramme:

GHS02_flammeGHS2 Flamme

GHS07_achtungGHS7

 

Gefahrenhinweise:
Aerosol 1: H222 - Extrem entzündbares Aerosol
Aerosol 1: H229 - Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten
Aquatic Chronic 3: H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Eye Irrit. 2: H319 - Verursacht schwere Augenreizung
Skin Sens. 1: H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen
STOT SE 3: H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
 
Sicherheitshinweise:
P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen
P211: Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen
P251: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch
P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen
P304+P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen
P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen
P410+P412: Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen
P501: Inhalt/Behälter entsprechend der Bestimmungen über gefährliche Abfälle oder Verpackungsmüll zuführen.
 
Zusätzliche Information:
EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
Substanzen, die zur Einstufung beitragen
Aceton; Ethylacetat; Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht, < 0.1 % EC 200-753-7
 
ALLE UNSERE LACKIER- & CHEMIEPRODUKTE, SIND NUR FÜR DEN FACHMÄNNISCHEN GEBRAUCH BESTIMMT!
 
Bei Kauf von Chemischen Erzeugnissen aus unserem Produktsortiment, durch das Akzeptieren unserer AGB´s geben Sie an, dass Sie ein professioneller Anwender (Wiederverkäufer , berufsmäßiger Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten) und mindestens 18 Jahre alt sind. Außerdem als Abnehmer bestätigen Sie, dass Sie entweder bei geplanter Weiterveräußerung über eine Erlaubnis nach §6 ChemVerbotsV verfügen, oder als Endabnehmer die Ware nur in zulässiger Art verwenden und nicht auf eine unerlaubte Weise weiterveräußern oder verwenden wollen. Sie verpflichten sich, beim Auspacken und Verarbeitung unserer Produkte ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, wie z.B. das Tragen von Schutzhandschuhen, Schutzbrille, Atemschutzmaske usw.
 
VOC Regelung:

Ab dem 01. Januar 2007 greifen die Veränderungen aus der so genannten “VOC Verordnung“ (2004/42/EC oder 1999/13/EC). Dies bedeutet für uns Händler, dass wir uns dahingehend absichern müssen, dass Produkte, die nicht VOC-konform sind, wie beispielsweise Industrielacke etc. ausschließlich für die Lackierung von industriellen Objekten eingesetzt werden. Unabhängig von diesen uneingeschränkt verkaufbaren Produkten gibt es laut Gesetz einige Anwendungen, für die die Beschränkung auf das genannte Sortiment nicht gilt, sondern unverändert auch andere, nach dem Gesetz nicht VOC-konforme Produkte verkauft werden dürfen. Diese Anwendungen sind: Restaurieren von Oldtimer, Befüllung, Aerosol-Spraydosen, Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, Zivilschutz, Feuerwehr, sowie der für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte - Lackierung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden, Industrielackierung (z.B. Kunststoffteile ohne Fahrzeugbezug). Entsprechend dem Gesetz trägt der Inverkehrbringer die Verantwortung dafür, dass nur VOC-konforme Produkte für die Fahrzeuglackierung verkauft werden bzw. Auch dafür, dass die eingeschränkt verkaufbaren Produkte nur für die genannten Ausnahmen zur Anwendung kommen.
 
Beachten Sie Externe Information:
 
31. Verordnung zur Dichtführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
 
Chemikalienrechliche Verordnung zur Begrenzung der Emmissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC)
 

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