IT Acryl Spray 400 ml schwarz glanz

Artikel-Nr.: 2305

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PRODUKTBESCHREIBUNG

Lack für Felgen, Raddeckel und kleine Karosserieelemente, geeignet für Dekorzwecke. Gute
Haftfähigkeit auf Untergründen verschiedener Art. Schützt sowohl vor Korrosion als auch vor Wasser-
und Streusalzeinwirkungen. Schnell trocknend, gegen Kratzer und UV-Strahlung beständig. Das
Produkt schützt vor Einflüssen der Benzin und chemischer Substanzen. Nicht mit transparentem Lack
decken.

PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

Farbe: Weiss
Glanzgrad: hochglanz
Gebindegröße: 400 ml
Ergiebigkeit: 1,25 – 1,75 m² / 400 ml
Hitzebeständigkeit: bis zu 1100C
Trocknungszeiten bei 20oC:
- staubtrocken: nach 5 – 10 Minuten
- grifffest: nach 20 – 30 Minuten
- durchgetrocknet: nach 24 Stunden
Achtung: Die Trocknungszeit ist abhängig von der Umgebungstemperatur, der Luftfeuchtigkeit und
der aufgetragenen Schichtstärke.
 

Vor Gebrauch stehts Etikett und Produktinfomationen lesen (Daten-, und Sicherheitsblatt).

Signalwort: Gefahr

Gefahrenpiktogramme:

GHS02_flammeGHS2 Flamme

GHS07_achtungGHS7

Gefahrenhinweise: Aerosol 1: H229 - Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten Aerosol 1: H222 - Extrem entzündbares Aerosol Eye Irrit. 2: H319 - Verursacht schwere Augenreizung STOT SE 3: H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen

Sicherheitshinweise: P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen P211: Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen P251: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P304+P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P410+P412: Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen P501: Inhalt/Behälter entsprechend der Bestimmungen über gefährliche Abfälle oder Verpackungsmüll zuführen. 

Zusätzliche Information: EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen

 

ALLE UNSERE LACKIER- & CHEMIEPRODUKTE, SIND NUR FÜR DEN FACHMÄNNISCHEN GEBRAUCH BESTIMMT!
 
Bei Kauf von Chemischen Erzeugnissen aus unserem Produktsortiment, durch das Akzeptieren unserer AGB´s geben Sie an, dass Sie ein professioneller Anwender (Wiederverkäufer , berufsmäßiger Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten) und mindestens 18 Jahre alt sind. Außerdem als Abnehmer bestätigen Sie, dass Sie entweder bei geplanter Weiterveräußerung über eine Erlaubnis nach §6 ChemVerbotsV verfügen, oder als Endabnehmer die Ware nur in zulässiger Art verwenden und nicht auf eine unerlaubte Weise weiterveräußern oder verwenden wollen. Sie verpflichten sich, beim Auspacken und Verarbeitung unserer Produkte ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, wie z.B. das Tragen von Schutzhandschuhen, Schutzbrille, Atemschutzmaske usw. 
 
VOC Regelung:
Ab dem 01. Januar 2007 greifen die Veränderungen aus der so genannten “VOC Verordnung“ (2004/42/EC oder 1999/13/EC). Dies bedeutet für uns Händler, dass wir uns dahingehend absichern müssen, dass Produkte, die nicht VOC-konform sind, wie beispielsweise Industrielacke etc. ausschließlich für die Lackierung von industriellen Objekten eingesetzt werden. Unabhängig von diesen uneingeschränkt verkaufbaren Produkten gibt es laut Gesetz einige Anwendungen, für die die Beschränkung auf das genannte Sortiment nicht gilt, sondern unverändert auch andere, nach dem Gesetz nicht VOC-konforme Produkte verkauft werden dürfen. Diese Anwendungen sind: Restaurieren von Oldtimer, Befüllung, Aerosol-Spraydosen, Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, Zivilschutz, Feuerwehr, sowie der für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte - Lackierung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden, Industrielackierung (z.B. Kunststoffteile ohne Fahrzeugbezug). Entsprechend dem Gesetz trägt der Inverkehrbringer die Verantwortung dafür, dass nur VOC-konforme Produkte für die Fahrzeuglackierung verkauft werden bzw. Auch dafür, dass die eingeschränkt verkaufbaren Produkte nur für die genannten Ausnahmen zur Anwendung kommen. 
 
Beachten Sie Externe Information: 
 
31. Verordnung zur Dichtführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 
 
Chemikalienrechliche Verordnung zur Begrenzung der Emmissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC)
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