FRIZ Basecoat Audi LY1M Bahiabeige 1L spritzfertig

Artikel-Nr.: SW22042

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Ausrufezeichen Hinweis Farbvarianten: Alle Hersteller haben zu jeder Farbe verschiedene Varianten (heller, dunkeler, gelber usw.). Da wir ohne weitere Anmerkungen des Kunden immer die Standart-Variante anmischen, bitten wir Sie sich genau mit der von Ihnen benötigten Farbe auseinanderzusetzten damit Sie sicher sind, dass Sie Ihre Farbe in der richtigen Variante erhalten.
 
Ausrufezeichen Hinweis Dopplete Bennenug: Bei Farben kann es immer wieder vorkommen, dass sowol die Farbcodes (z.B. 4620, P2C, A7) oder auch die Farbnamen (z.B. MOOSGRUEN, PASTELLGELB, KORALLENROT) doppelt belegt sind. Wenn z.B. der von uns angegebene Code nicht zu Ihrem passt, der Name aber schon, bitten wir um eine kurze Nachricht, sodass wir für Sie ermitteln können welche Farbe Sie genau brauchen. Sollten Sie daraufhin wirklich eine andere Farbe benötigen, mischen wir diese selbstverständlich auch für Sie an.
 
gruener_Haken Produktbeschreibung
Lösemittelbasierender Zweischicht-Basislack für die Ganz- und Teillackierung von PKW, Motorrädern und Nutzfahrzeugen. Die Überlackierung mit Friz 2K-HS- oder MS-Klarlacken ergibt eine witterungsbeständige, hochglänzende Decklackierung. Alle Farbtöne sind blei- und chromatfrei pigmentiert. 
 
Farbtöne: div.
 
Verdünnung: Vedünnt mit Friz BC-Verdünnung - Keine weitere Verdünnung nötig!
 
Spritzviskosität 4 mm DIN: Becherpistole 16 - 18 s
 
Applikationsbedingungen: Es ist auf ausreichende Zu- und Abluft zu achten. Verarbeitungstemperatur mindestens +10 °C. Maximale Luftfeuchtigkeit 80 %
 
Trocknung: bei Objekttemperatur 20 °C überlackierbar nach 10 - 15 Minuten 
 
gruener_Haken Verarbeitungshinweise
  • Friz Basecoat vor Verarbeitung sehr gründlich aufrühren. Farbtöne vor Verarbeitung prüfe5n. Nicht direkt auf thermoplastischen Altlackierungen anwendbar!
  • Friz Basecoat gleichmäßig mit 2 - 3 Spritzgängen applizieren.
  • Jeden Spritzgang halbnass und verlaufend lackieren. Zwischen den Spritzgängen die Basislackschicht matt ablüften lassen, nicht zu nass applizieren.
  • Bei Wolkenbildung Lackfilm leicht antrocknen lassen und mit größerem Abstand zum Lackierobjekt gleichmäßig ausnebeln. Bei zu starkem Ausnebeln: Hier droht Stippenbildung und ggf. Farbtonabweichung.
  • Bei 3-Schichtlackierungen muss zur Verbesserung der Durchtrocknung das 1. Coating mit 10% Friz 2KMS-Härter kurz gehärtet werden.
  • Bei schlecht deckenden Farbtönen wird zur Verbesserung der Durchtrocknung empfohlen, Friz Basecoat mit 10% Friz 2K-MS-Härter kurz zu härten.
Ausrufezeichen Achtung: Alle Lacke die individuell für Sie angemischt werden sind vom Umtausch / Rückgabe ausdrücklich ausgeschlossen.
 
Ausrufezeichen Nur für professionellen Gebrauch!
Bitte beachten Sie die VOC Verordnung!
Beim Bestellvorgang zustimmung erforderlich!
 
Vor Gebrauch stets Etikett und Poduktinformationen lesen (Daten-, und Sicherheitsblatt)
Signalwort: Achtung
Gefahrenpiktogramme:
 

GHS02_flamme GHS02 Flamme

GHS07_achtung  GHS07

 
Gefahrenhinweise: H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
 
Sicherheitshinweise: P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. 
 
ALLE UNSERE LACKIER- & CHEMIEPRODUKTE, SIND NUR FÜR DEN FACHMÄNNISCHEN GEBRAUCH BESTIMMT!
 
Bei Kauf von Chemischen Erzeugnissen aus unserem Produktsortiment, durch das Akzeptieren unserer AGB´s geben Sie an, dass Sie ein professioneller Anwender (Wiederverkäufer , berufsmäßiger Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten) und mindestens 18 Jahre alt sind. Außerdem als Abnehmer bestätigen Sie, dass Sie entweder bei geplanter Weiterveräußerung über eine Erlaubnis nach §6 ChemVerbotsV verfügen, oder als Endabnehmer die Ware nur in zulässiger Art verwenden und nicht auf eine unerlaubte Weise weiterveräußern oder verwenden wollen. Sie verpflichten sich, beim Auspacken und Verarbeitung unserer Produkte ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, wie z.B. das Tragen von Schutzhandschuhen, Schutzbrille, Atemschutzmaske usw.   
 
VOC Regelung:
Ab dem 01. Januar 2007 greifen die Veränderungen aus der so genannten “VOC Verordnung“ (2004/42/EC oder 1999/13/EC). Dies bedeutet für uns Händler, dass wir uns dahingehend absichern müssen, dass Produkte, die nicht VOC-konform sind, wie beispielsweise Industrielacke etc. ausschließlich für die Lackierung von industriellen Objekten eingesetzt werden. Unabhängig von diesen uneingeschränkt verkaufbaren Produkten gibt es laut Gesetz einige Anwendungen, für die die Beschränkung auf das genannte Sortiment nicht gilt, sondern unverändert auch andere, nach dem Gesetz nicht VOC-konforme Produkte verkauft werden dürfen. Diese Anwendungen sind: Restaurieren von Oldtimer, Befüllung, Aerosol-Spraydosen, Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, Zivilschutz, Feuerwehr, sowie der für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte - Lackierung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden, Industrielackierung (z.B. Kunststoffteile ohne Fahrzeugbezug). Entsprechend dem Gesetz trägt der Inverkehrbringer die Verantwortung dafür, dass nur VOC-konforme Produkte für die Fahrzeuglackierung verkauft werden bzw. Auch dafür, dass die eingeschränkt verkaufbaren Produkte nur für die genannten Ausnahmen zur Anwendung kommen.
 
Beachten Sie Externe Information:
 
31. Verordnung zur Dichtführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
 
Chemikalienrechliche Verordnung zur Begrenzung der Emmissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC)
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